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Anlageausschuß


Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Publikumsfonds schreiben vor, daß sich die Kapitalanlagegesellschaft (KAG) bzw. das Fondsmanagement beim Kauf oder beim Verkauf von Vermögenswerten von einem Anlageausschuß beraten lassen müssen. Der Anlageausschuß wird vom Aufsichtsrat der KAG für den jeweiligen Fonds zusammengestellt. Er legt dann die langfristige Anlagepolitik fest.






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